Bei Taucheinsätzen und Übungen werden wir immer wieder gefragt, welche Ausbildungen unsere Taucher haben und wie man zum Taucher in der DLRG wird. Hier wollen wir euch einen kurzen Überblick geben, der auch Antwort auf diese Fragen gibt.
Sporttaucher
Die DLRG bietet immer wieder Ausbildungen zum Sporttaucher (CMAS*) für alle Mitglieder an, die den Sporttauchschein machen möchten. Diese findet in Zusammenarbeit mit einer Sporttauchschule statt. Dieser Sporttauchschein ist eigentlich keine Voraussetzung für eine Ausbildung zum Einsatztaucher (ehemals Rettungstaucher), wird aber in unserem OV als Vorkenntnis vorausgesetzt. Außerdem wird so das Verständnis der Aktiven für spezielle Handlungsabläufe und Vorgehensweisen eines Tauchers auch für den Einsatz geschult. Diese Sporttaucher sind jedoch für das Tauchen im Sportbereich ausgebildet. Für die Taucher im Einsatz der DLRG bedarf es noch einer weiteren Ausbildung.




Einsatztaucher
Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Einsatztaucher sind neben der gesundheitlichen Eignung (jährliche G31-Untersuchung) und vereinsintern dem CMAS*- Tauchschein ein Mindestalter von 16 Jahren (bei Ausbildungsbeginn, Einsatz der Taucher erst ab 18 Jahren), Fachausbildung Wasserrettungsdienst, eine gültige Mitgliedschaft bei der DLRG. Danach erfolgt die theoretische und praktische Ausbildung.
Diese wird in unserem Ortsverband immer wieder angeboten und bezirksweit ausgeschrieben. In zahlreichen Stunden theoretischem und praktischem Unterricht bekommen dann die Einsatztaucheranwärter die wichtigsten Inhalte vermittelt, wie z.B. das Arbeiten unter Wasser, Suchmuster und –techniken, Tauchen in strömenden Gewässern, Retten und Bergen, Taucheinsatzplanung, sowie Inhalte aus der Medizin, Biologie, Physik und die wichtigsten gültigen Rechtsnormen. Hierbei wird die GUV-R 2101 zur wichtigsten Handlungsvorgabe und steht so immer im Mittelpunkt der Ausbildung. Nach diesen vielen theoretischen Unterrichtsstunden und praktischen Übungen steht am Ende eine schriftliche, sowie eine praktische Prüfung an. Doch nach der Ausbildung hat man immer noch jede Menge Pflichten, um seinen Status als aktiver Einsatztaucher zu behalten: eine jährliche G31-Untersuchung, Tauchgänge mit insgesamt 300 Minuten unter GUV-Bedingungen und eine jährliche Einweisung in die GUV-R 2101.




Tätigkeiten eines Einsatztauchers
Einsatztaucher kommen nicht nur bei der Suche nach vermissten Personen und Gegenständen in allen möglichen heimatlichen Gewässern zum Einsatz, sondern werden auch z.B. für Arbeiten unter Wasser, das Heben von größeren Gegenständen und für die Deichsicherung benötigt.
Momentan gewährleisten 9 Einsatztaucher und 1 Einsatztaucherin die Einsatzfähigkeit des Tauchtrupps im Katastrophenschutzzug und in unserer SEG.
Bei weiteren Fragen kurze e-mail an tauchen@dlrg-taufkirchen.de